Prävention vor Missbrauch

Die Kinder- und Jugendarbeit ist zentraler Bestandteil der pastoralen Arbeit in den Gemeinden der Pfarre St. Lukas. So begleiten wir die Kinder und Jugendlichen sowohl im Rahmen der Sakramentenvorbereitung und in den vielen Gruppierungen der kirchlichen Jugendarbeit, in unseren offenen Jugendeinrichtungen und den Kindertagesstätten als auch im Bereich der Chorarbeit und den unterschiedlichen Angeboten der Kirchenmusikschule.

Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wertgeschätzt, sicher und wohl fühlen. Ebenso möchten wir, dass die Eltern ihre Kinder bei uns gut aufgehoben wissen. Wir sind uns der großen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bewusst und wollen sie – soweit es in unseren Möglichkeiten liegt – vor sexuellen Übergriffen, vor einer sexualisierten Atmosphäre und geschlechtsspezifischen Diskriminierungen schützen.

Präventionsfachkraft

Das Konzept des Bistums Aachen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt wird vor Ort von Präventionsfachkräften umgesetzt. Für die Pfarre St. Lukas ist dies Pastoralreferent Wolfgang Weiser.

Seine Aufgaben sind,

  • die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen zu kennen und Mitarbeitende darüber zu informieren.
  • als Ansprechpartner für Mitarbeitende bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu fungieren.
  • bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und -maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu beraten.
  • aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf zu benennen.
  • Er ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragte des Bistums Aachen.

Wolfgang Weiser ist zu erreichen unter Tel. +49-2421-38898-92 oder wolfgang.weiser(at)st-lukas.org

Die Hotline der Missbrauchsbeauftragten im Bistum Aachen erreichen Sie jederzeit unter: 
0173 – 96 59 436
. Es ist eine Mailbox aktiviert, die regelmäßig abgehört wird. Die Informationen werden vertraulich behandelt.

Institutionelles Schutzkonzept

Das ‘Institutionelle Schutzkonzept’ regelt den Umgang von ehrenamtlich und hauptamtlich mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen tätigen Mitarbeitenden. Für den Verantwortungsbereich der Pfarre St. Lukas bezieht es sich sowohl auf die pastorale Arbeit in der Gemeinschaft der Gemeinden Düren-Mitte, auf die Kindertagesstätten und die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Trägerschaft der Pfarre sowie die Pfarrsingschule.

Alle Mitarbeitenden im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind im Hinblick auf die Prävention vor Missbrauch geschult und haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.

Handlungsleitfäden

Was tun …
bei der Vermutung, ein Kind oder Jugendlicher ist Opfer sexualisierter Gewalt geworden?

Was tun …
wenn eine/ein Minderjährige(r) von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet?

Was tun …
bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Teilnehmenden?

Quelle: Peter Weidemann, In: Pfarrbriefservice.de

GdG-Rat St. Lukas zu Missbrauch, Machtstrukturen und Maria 2.0

23.09.2019

Anlässlich der Jährung des durch die Deutsche Bischofskonferenz angeregten Forschungsprozesses zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige (Missbrauchs-Studie/ MHG-Studie) und in Reaktion auf den geplanten synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland beschließt der GdG-Rat der Pfarre St. Lukas einen Verhaltenskatalog zum Thema Missbrauch, verpflichtet sich zur Unterstützung der Veränderungen kirchlicher Machtstrukturen in der Pfarrei und unterstützt die Reformforderungen von “Maria 2.0”.

“Wir sind eine sehr vom Glauben getragene Gemeinschaft, feiern Gottesdienst in traditionellen und modernen Formen und begegnen uns in den Gremien auf Augenhöhe zwischen Ehren- und Hauptamtlichen, Priestern und Laien. Doch nach den gehäuften Missbrauchsvorfällen, erwägten manche von uns tatsächlich, aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche auszutreten”, erklärt GdG-Ratsmitglied Judith Meyer die Initiative zur Gründung eines Missbrauch-Ausschusses der Dürener Innenstadtpfarre St. Lukas. In seiner letzten Sitzung am 17.9. beschloss der GdG-Rat der Pfarre nun die Umsetzung der von diesem Ausschuss in einer Klausurtagung vorgetragenen Vorschläge zum Umgang mit Missbrauch, Machtstrukturen und dem Reformprozess “Maria 2.0”, der mehr Rechte und Ämter für Frauen in der katholischen Kirche fordert.
Der neu beschlossene Verhaltenskodex soll weit hinaus gehen über das seit vielen Jahren in der Pfarre etablierte Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch. Dieses umschließt alle Bereiche, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, also Kindertagesstätten, Kirchenmusikschule und offene Jugendarbeit, Sakramentsvorbereitung und religiöse Jugendarbeit. Alle in diesen Bereichen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die regelmäßige Teilnahme an Präventionsschulungen ist obligatorisch. Der Dürener Verein “Basta!”, der die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Jungen fördert, liefert hierbei regelmäßig den notwendigen externen Input.
Folgende Selbstverpflichtungen des St. Lukas-GdG-Rates sind neu:

  • Der GdG-Rat stellt sich an die Seite der Opfer von sexuellem und geistlichem Missbrauch und fordert Unterstützung für die Betroffenen.
  • Der GdG- Rat unterstützt ausdrücklich die Maßgabe der katholischen Kirche, die bei einem Vorfall das Einschalten der staatlichen Justiz anordnet.
  • Der GdG-Rat initiiert ein Beratungsnetzwerk, das unabhängig von einer kirchlichen Anstellung oder sonstigen Involviertheit funktioniert. Jurist/innen, Sozialarbeiter/innen und Ärzte/innen stehen der Pfarre St. Lukas und im Besonderen der pfarrlichen Präventionsfachkraft zur Seite.

In den Augen des St. Lukas-GdG-Rates trägt die Struktur der katholischen Kirche mit ihren hierarchischen Begebenheiten, sowie dem Zusammenhang zwischen Macht und Priesteramt besonders dazu bei, sexuellen und auch geistlichen Missbrauch zu erleichtern bzw. sogar erst zu ermöglichen. Dies ist ein ausdrückliches Ergebnis der MHG- Studie, woraus weitere Konsequenzen gezogen werden:

  • Der GdG-Rat fordert eine obligatorische Auseinandersetzung von Priestern mit der eigenen Sexualität, Erotik und Emotionalität. Hierbei soll auch der Zusammenhang zwischen Macht und Weiheamt im Zusammenhang mit dem Zölibat thematisiert und reflektiert werden.
  • Der GdG-Rat setzt sich dafür ein, Sexualität in all ihrer Vielfalt wahrzunehmen und als gleichwertig zu akzeptieren. Dies schließt die damit einhergehenden verschiedenen Lebensformen selbstverständlich ein. 
  • Der GdG-Rat der Pfarre St. Lukas sieht die freie Benennung von Missständen in der katholischen Kirche nur dort möglich, wo Hierarchie es erlaubt. Das Ziel der Schaffung transparenter und auf paritätische Zusammenarbeit ausgerichteter Strukturen wird ausdrücklich unterstützt.
  • Der GdG-Rat der Pfarre St. Lukas fördert Frauen in der Übernahme maßgeblicher Ämter. 
  • Der GdG-Rat macht sich die paritätische Besetzung von Männern und Frauen aller Gremien, auch des GdG-Rates selbst, in der Pfarre St. Lukas zum Ziel. Eine offene Diskussion über die Einführung einer Quote wird angeregt.
  • Der GdG-Rat fordert das Bistum Aachen und den Bischof auf, die Pfarre St. Lukas und ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen dabei zu unterstützen, Machtstrukturen zu verändern.
  • Der GdG-Rat stellt sich hinter die Forderungen der Bewegung “Maria 2.0”

Das Bistum Aachen zum aktuellen Stand der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle (15.08.2023)

23.09.2019

Aufarbeitung ist ein wichtiges Thema für das Bistum Aachen.

Fragen und Antworten zum Stand der Aufarbeitung.
Eine konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist Grundlage für die Glaubwürdigkeit der Kirche. „Aufarbeitung ist kein Projekt, keine kurzfristige Maßnahme, sondern eine Frage der Haltung von uns allen. Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bleibt ein Thema für die Kirche und die ganze Gesellschaft“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick. Das gilt auch mit Blick auf die Nennung von Täternamen, der eine besondere Bedeutung zukommt.
Mit Pfarrer Leonhard Meurer und Pfarrer Dieter Wintz hat das Bistum Aachen im Mai zwei Namen öffentlich gemacht. Wann folgen weitere?
Derzeit entwickeln interdisziplinäre Fachexperten in Absprache mit den Gremien, die die Aufarbeitung kontrollieren und begleiten, eine Systematik, die als Grundlage für die öffentliche Nennung dient. Die Persönlichkeitsrechte der Täter treten dabei hinter den Schutz und die Interessen von Betroffenen zurück. Diese Kriterien sollen bis zum Ende des Monats vorliegen.
Warum ist eine solche Systematik erforderlich?
Die Veröffentlichung muss juristischen Einwänden standhalten. Dazu braucht es eine Vorbereitung. Veröffentlicht werden sollen nicht nur Namen der Täter, die im Gutachten aus dem Jahr 2020 genannt werden, sondern in begründeten Einzelfällen weitere Namen. „Eine differenzierte Betrachtung ist kein Ergebnis von Vertuschung, sondern Ausdruck dessen, in einem Rechtsstaat rechtsstaatliche Standards und Mittel zu wahren. Es gibt die zwingende Notwendigkeit im Sinne höchstmöglicher Transparenz, nachvollziehbare Systematiken zu entwickeln“, betont Andreas Frick. Dies schließt auch die Begleitung betroffener Gemeinden ein. Die Erfahrung zeigt, dass die Nennung eines Täternamens in Gemeinden sehr unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Sie löst Verunsicherung und Irritation aus. Dabei gibt es Menschen, die den Vorwürfen Glauben
schenken und sich für eine Aufarbeitung einsetzten, andere, die Vorwürfe nicht glauben können oder nicht glauben wollen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass oftmals noch weitere Betroffene vor Ort leben, deren Geschichte noch nicht bekannt ist.
Was bedeutet die öffentliche Nennung von Tätern für die Betroffenen?
Den oder die Betroffene gibt es nicht. Jeder Fall ist anders. Dies gilt auch für die Nennung von Tätern. „Die Sicht der Betroffenen, ihre Anliegen sowie ihr Schutz vor Belastungen und Retraumatisierung stehen im Mittelpunkt all unserer Maßnahmen“, sagt Andreas Frick. Immer und zu jeder Zeit müsse deswegen die Hoheit über das eigene Verfahren bei den Betroffenen selbst liegen.
Wie viele Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt?
Insgesamt 250 Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt. Davon haben 134 Betroffene Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt, die von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn auf Plausibilität geprüft wurden. 116 Betroffene haben keine Anträge gestellt.
Wie viel Entschädigungszahlungen wurden bisher geleistet?
Im Bistum Aachen sind bis Juni insgesamt 2,355 Mio. Euro an Betroffene gezahlt worden. Eine Höchstgrenze für Zahlungen durch die UKA gibt es nicht. In drei Fällen hat das Bistum Aachen mehr als 100.000 Euro gezahlt. Das jüngste Urteil des Landgerichtes Köln, das einem Betroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hat, wird nicht nur Auswirkungen auf bisherige staatliche Schmerzensgeldtabellen haben, die bislang keinen sexuellen Missbrauch abbilden. Es wird auch die Anerkennungsleistungen durch die UKA beeinflussen.
Erfolgen die aktuellen Entschädigungszahlungen aus Kirchensteuermitteln?
Nein. Bischof Dr. Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für Betroffene. Das Bistum Aachen wird außerdem alle rechtlichen und faktischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, Täter zur finanziellen Verantwortung heranzuziehen.
Wer gilt als Täter?
Als Täter gelten diejenigen, die entweder verurteilt wurden oder nach Überzeugung des Bistums Aachen Täter waren oder sind. Damit sollen auch bislang noch unbekannte Betroffene aufgerufen werden, sich zu melden.
Wie viele Täter sind dem Bistum Aachen bekannt?
Per Ende Juni 2023 sind dem Bistum Aachen 121 Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 110 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und Ordensschwestern. Die weiteren elf waren Hausmeister, Küster, Lehrer und Erzieher. Dem Bistum Aachen sind 13 einschlägige Verurteilungen seit 1935 bekannt. Gegen alle bekannten lebenden beschuldigten Kleriker hat das Bistum Aachen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Viele Taten sind „verjährt“. Dies macht eine strafrechtliche Verfolgung durch Gerichte nicht möglich.
Wie lässt sich das Dunkelfeld weiter erhellen?
Missbrauch entsteht immer in speziellen (Macht-)Kontexten. Täterstrategien sind oft so perfide, dass sie kaum erkennbar sind. Dies macht die Betrachtung der Vergangenheit und der systemischen Ursachen unverzichtbar. Denn bisweilen haben viele Menschen etwas geahnt. „Umso wichtiger ist es, dieses Thema auch vor Ort zur Sprache zu bringen. Dies wird ein weiterer wesentlicher Schritt sein, den wir erarbeiten“, sagt Andreas Frick. So kann das Dunkelfeld weiter
erhellt und Betroffene ermutigt werden, sich anzuvertrauen
Wie handelt das Bistum Aachen bei aktuellen Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt?
Jeder neue in der Intervention gemeldete Fall wird der Staatsanwaltschaft gemeldet. Staatliches Recht hat Vorrang. Handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Priester, wird erst nach Abschluss des staatlichen Verfahrens ein kirchenrechtliches eingeleitet.
Und wer kontrolliert die Aufarbeitung im Bistum Aachen?
Diese unabhängigen Gremien kontrollieren und begleiten die Aufarbeitung: Der Betroffenenrat vertritt die Interessen der Betroffenen. Die unabhängige Aufarbeitungskommission, in der externe Expertinnen und Experten sowie Betroffene vertreten sind, hat zur Aufgabe, die Aufarbeitungsergebnisse zu dokumentieren. Der Ständige Beraterstab des Bischofs ist ein weiteres Gremium, das in einem offenen Dialog kritische Punkte anspricht. Mit allen Gremien ist das Bistum Aachen in intensivem Austausch.
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bistum Aachen seit Veröffentlichung des Gutachtens 2020 umgesetzt?
Das unabhängige Gutachten der Münchener Kanzlei – heute Westphal & Spilker Rechtsanwälte – hat die systemischen Ursachen durch Klerikalismus und sogenannten Co-Klerikalismus klar benannt. Die Konsequenzen unter anderem: Neuausrichtung der Priesterausbildung, konsequenter Einsatz bestehender Schutzkonzepte in allen Pfarreien und Einrichtungen sowie die weitere Professionalisierung von Intervention und Prävention, die seit 2011 systematisch aufgebaut wurde. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen regelmäßig an Präventionsschulungen teilnehmen und alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt auch für Priester.
Melden Sie Missbrauch
An die Adresse missbrauch-melden.de oder an die Telefonnummer 0241 452-225 können sich Betroffene und Zeugen sexualisierter Gewalt wenden, die Vorfälle melden wollen oder Informationen, Beratung oder Hilfe benötigen. Die Hotline ist montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dienstags und donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und es stehen Ihnen geschulte Ansprechpersonen zur Seite.