Wahl zum Rat für den pastoralen Raum Düren am 8./9.11.2025

Es gibt derzeit noch keinen eigenen Internetauftritt des Pastoralen Raumes Düren. Die hier auf der Homepage der Pfarre St. Lukas eingestellten Informationen und Hinweise zur Wahl gelten daher für alle Pfarren und GdGs im Gebiet der Stadt Düren !

Auf dieser Seite finden sich alle Informationen rund um die Wahlen:

Alle Informationen zur den Wahlen im pastoralen Raum Düren finden sich auch im Wahlheft, das ab 25.10. in allen Kirchen zur Mitnahme bereit liegt.

WICHTIGE HINWEISE !

Hier keine Information zur Kirchenvorstandswahl !
In der Pfarre St. Lukas, Düren-Mitte findet am gleichen Wochenende die Wahl zum Kirchenvorstand statt. Die Informationen und Hinweise unterscheiden sich von denen zur Wahl für den Pastoralen Rat und finden sich an anderer Stelle !
In den Gemeinden der beiden ehemaligen Gemeinschaften der Gemeinden St. Elisabeth in Düren-West und St. Franziskus in Düren-Nord finden die Wahlen zu den Kirchenvorständen wegen der Fusion der Pfarreien erst im Mai 2026 statt. Dies betriff also die Dürener Stadtteile Birgel, Gürzenich, Lendersdorf, Berzbuir, Kufferath und Rölsdorf sowie Düren-Nord, Birkesdorf, Arnoldsweiler, Mariaweiler, Hoven, Merken, Echtz, Derichsweiler.

Alle Informationen hier nur unverbindlich !
Alle hier eingestellten Informationen zu den Wahlen haben rein informativen Charakter, rechtlich bindend sind die vorgeschriebenen Aushänge in / an den Kirchen.

Zum Geleit

Liebe Pfarrangehörigen im pastoralen Raum Düren,

mit der Wahl zum Rat für den pastoralen Raum hier in Düren lösen sich die GdG-Räte Mitte, West und Nord auf. In Zukunft ist das neu gewählte Gremium zuständig für die pastoralen Aufgaben und Belange der Seelsorge vor Ort. So bedanke mich bei all jenen, die über Jahre hinweg hier Verantwortung übernommen haben. Sie haben unsere Gemeinden zu dem werden lassen, was sie heute sind.
Nun bitte ich Sie alle, auch jene Frauen und Männer zu tragen und zu unterstützen, die sich bereit erklärt haben, für den neuen Rat zu kandidieren. Gehen Sie bitte zur Wahl und honorieren damit diese Bereitschaft, in einem Gremium Verantwortung zu übernehmen, das neu ist, unsere Gemeinden enger miteinander verbinden wird und unserer Kirche in Düren zukünftig ein Gesicht verleiht. Als neuer priesterlicher Leiter im pastoralen Raum danke ich allen Kandidierenden für diese Bereitschaft.
Mit der Wahl erhalten Sie als gläubige Christinnen und Christen zugleich die Möglichkeit, aktiv mitzubestimmen an der Gestaltung unserer Gemeinden in der Umsetzung des „Heute bei Dir“ Prozesses unseres Bistums. Es wird sich einiges ändern, zugleich aber bleibt unsere Mitte, bleibt jener, der uns alle immer wieder in seine Nachfolge ruft. Wir alle sind „Orte von Kirche“, wenn wir unseren Glauben leben und an der Zukunft mitarbeiten. Ich sehe einen Schatz – und das sind nicht etwa materielle Güter, es sind die Menschen, die sich rufen lassen und die in einer sich rasant ändernden Zeit aktiv und verantwortlich mittun. Gemeinsam, und da bin ich mir sicher, können wir jenes meistern, was in Zukunft auf uns zukommt. Und daher meine Bitte an Sie alle: gehen Sie wählen und schenken Sie unseren Gemeinden so Zukunft und Lebendigkeit. Gott segne uns dabei.

Hans Tings, leitender Pfarrer im pastoralen Raum Düren

Hintergrundinformationen

Im Rahmen des bistumsweiten Veränderungsprozesses „Heute bei dir“ hat der Bischof von Aachen nach einer Befragung der Verantwortlichen in den Gemeinden am 01.01.2025 mehrere Gemeinschaften von Gemeinden (GdG) zu größeren sogenannten „Pastoralen Räumen“ zusammengefasst. So bilden nun bei uns die ehemalige GdG St. Franziskus, Düren-Nord, die ehemalige GdG St. Elisabeth, Düren-West und die Pfarre St. Lukas, Düren-Mitte den „Pastoralen Raum Düren“, der räumlich deckungsgleich ist mit dem Stadtgebiet Düren.
Den Verantwortlichen unserer Gemeinden war bei der Entscheidung wichtig, die schon über GdG-Grenzen hinweg begonnenen Bestrebungen zur pastoralen Zusammenarbeit fortzuführen und zugleich die Vorteile der schon durch das Stadtgebiet vorgegebenen Strukturen und gemeinsamen AnsprechpartnerInnen bei Einrichtungen, Ämtern und Behörden zu nutzen.

Der Pastorale Raum Düren bildet die wesentliche pastorale Steuerungseinheit, orientiert seine pastoralen Schwerpunkte an den Lebenswelten und Bedürfnissen der Menschen im Sozialraum und sichert die seelsorglichen Grundaufgaben. Er gewinnt seine Vitalität von der Idee des Initiierens, Erkennens, Vergewisserns, Vernetzens und Förderns der vielfältigen Orte von Kirche.
Die wachsenden Herausforderungen durch die abnehmende Zahl pastoral beruflich Tätigen aber auch sich kirchlich Engagierenden sowie weiter zurückgehende finanzielle Möglichkeiten und der grundsätzliche Wandel kirchlichen Selbstverständnisses und gesellschaftlicher Wirksamkeit von Kirche lassen eine Bündelung und Neuausrichtung kirchlichen Lebens in größeren Räumen sinnvoll erscheinen.

Der Pastorale Raum Düren wurde gebildet aus 
der GdG St. Elisabeth v. Thüringen mit den Gemeinden St. Johannes Ev. (Gürzenich), St. Martin (Birgel), St. Michael (Lendersdorf), St. Hubertus (Kufferath) und St. Nikolaus (Rölsdorf),
der GdG St. Franziskus mit den Gemeinden St. Arnold (Arnoldsweiler), St. Peter (Birkesdorf), St. Joachim (Düren-Nord), St. Martin (Derichsweiler), St. Michael (Echtz), Herz Jesu (Hoven), Mariä Himmelfahrt (Mariaweiler) und St. Peter (Merken) und
der GdG Düren-Mitte (= St. Lukas) mit den Gemeinden St. Anna (Zentrum), St. Marien (Zentrum), St. Josef (Düren-Süd), St. Cyriakus (Niederau), St. Bonifatius (Düren-Ost), St. Antonius (Grüngürtel).

Der Rat des Pastoralen Raumes ist das oberste beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben im Pastoralen Raum Düren. In ihm arbeiten Priester und Laien, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende zusammen mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben innerhalb des Pastoralen Raumes zu gestalten. Unser Rat des Pastoralen Raumes ist so verantwortlich für alle „grundlegenden Fragen der Pastoral“ im Bereich der Stadt Düren. Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden – unter anderem über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit oder die Verantwortung für den Dienst am Nächsten. Der Rat des Pastoralen Raumes ist Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen anfallen. Er nimmt dabei den gesamten pastoralen Raum in den Blick.
Aufgabe des Rates für den Pastoralen Raum ist es auch, die Orte von Kirche zu vergewissern. Dazu nimmt er auch weitere Orte und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen und Institutionen in den Blick, die als Orte von Kirche in Frage kommen.
Die Mitglieder des Rates wählen zu Beginn der Legislaturperiode möglichst zwei Mitglieder in die Leitung des Pastoralen Raumes.

Die Leitung besteht aus dem leitenden Pfarrer, möglichst zwei weiteren pastoralen oder diakonischen Mitarbeitenden, der Verwaltungsleitung sowie möglichst zwei ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Rat des Pastoralen Raumes gewählt werden. Die beiden Ehrenamtlichen können, müssen aber nicht gewählte Ratsmitglieder sein. Die Leitung leitet den Pastoralen Raum gemeinsam.
Der Ernennung des Leiters und der pastoralen MitarbeiterInnen steht noch aus, soll aber im Oktober geschehen. 

Der Bischof von Aachen beabsichtigt, die strukturellen Veränderungen zur Neuausrichtung der Pastoral durch eine Bündelung der Verantwortung für die Verwaltung zu unterstützen. Darum wird es eine Fusion der Kirchengemeinden im Bereich Nord und und im Bereich West zum 01.01.2026 geben. Gemeinsam mit der Pfarre St. Lukas, deren Fusion schon länger her ist, bilden dann die Pfarre St. Franziskus in Düren-Nord und die Pfarre St. Elisabeth in Düren-West den Pastoralen Raum Düren.
Die Leitung der drei Pfarreien wird gemeinschaftlich („In solidum“) durch die Pfarrer Hans Tings, Ernst-Joachim Stinkes und Msgr. Norbert Glasmacher erfolgen.

Was wird gewählt ?

Während die Kirchenvorstände die Verantwortung für die Verwaltung der Pfarreien tragen, ist der Rat für den Pastoralen Raum das pastorale Leitungsgremium und gestaltet die seelsorglichen Schwerpunkte und Entwicklungen im Gebiet der Stadt Düren. Als Folge des Prozesses der Umstrukturierung im Bistum Aachen wachsen alle Gemeinden im Gebiet der Stadt Düren zu einem pastoralen Raum zusammen. Der Rat für den pastoralen Raum Düren tritt somit in Nachfolge der bisherigen drei GdG-Räte und entscheidet über alle grundlegenden Fragen der Pastoral und deren Entwicklung. Alle seelsorglich-inhaltlichen Bereiche werden so gebündelt und gelenkt.
Der Rat für den pastoralen Raum ist gemeinsam mit dem Leitungsteam auch verantwortlich für die Entwicklung der Orte von Kirche.
Die Delegierten der drei bisherigen GdG-Räte haben festgelegt, dass die gewählten Mitglieder des neuen Rates bei der jetzigen ersten Wahl zu gleichen Teilen aus den bisherigen GdG kommen sollen. Zugleich haben alle Kandidierenden angegeben, für welchen inhaltlichen Schwerpunkt sie stehen. So ist auch eine Wahl nach inhaltlichen Gesichtspunkten möglich. Maximal 10 Personen können später noch in den Rat hinzuberufen werden.

Wer darf wählen ?

Zur Wahl des Rates für den pastoralen Raum sind alle Katholiken berechtigt, die mindestens 14 Jahre alt sind und im Bistum Aachen ihren Hauptwohnsitz haben oder sich einer der Gemeinden im pastoralen Raum Düren zugehörig fühlen. Wer in einem anderen Bistum seinen Hauptwohnsitz hat, aber an der Wahl in Düren teilnehmen will, kann dies auf begründeten Antrag hin tun. Das aktive Wahlrecht darf nur in einem einzigen pastoralen Raum ausgeübt werden.

Wer darf kandidieren?

In den Rat für den pastoralen Raum sind Katholikinnen und Katholiken wählbar, die 16 Jahre alt sind und entweder im pastoralen Raum Düren wohnen oder aktiv am Leben einer ihrer Gemeinden teilnehmen. Personen sind nicht wählbar, wenn eine kirchenfeindliche Betätigung vorliegt, die geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Ebenfalls nicht wählbar sind Mitarbeitende, die in einem beruflichen Beschäftigungsverhältnis zum pastoralen Raum bzw. einer der Kirchengemeinden stehen. Eine Kandidatur ist nicht in mehreren pastoralen Räumen möglich.

Endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten

Der Rat des Pastoralen Raumes wird auf einer gemeinsamen Liste, getrennt nach Wahlbezirken, gewählt. Sie können bis zu insgesamt 12 Kandidierenden aus allen drei Wahlbereichen Ihre Stimme geben. Die Stimmen können auf einen Wahlbereich konzentriert oder auch über alle Wahlbereiche verteilt werden. Für jede/n Kandidierende/n kann nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt sind die jeweils vier Kandidierenden je Wahlbezirk mit den meisten Stimmen.

Hier findet sich die persönliche Vorstellung der Kandidierenden.

Als Kandidatinnen und Kandidaten für den Rat für den pastoralen Raum Düren stehen folgende Personen zur Wahl:
Wahlbereich 1 „St. Elisabeth, Düren-West“. Es werden – 4 – Mitglieder in den Rat gewählt.

  • Cülter-Zilken, Christiane (Friedensarbeit, Familienpastoral) 57 Jahre, Dipl. Sozialpädagogin, Am Wingert, Düren.
  • Emme-Quast, Franz Josef (Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit) 77 Jahre, Dipl. Finanzwirt, i.R., Rosenweg, Düren.
  • Herzog, Uta (Jugend-, Familienpastoral) 48 Jahre, Sonderpädagogin, Am Wingert, Düren.

Wahlbereich 2 „St. Franziskus, Düren-Nord“. Es werden – 4 – Mitglieder in den Rat gewählt.

  • Inden, Kilian (Pilgerorte, Kirchengebäude) 30 Jahre, Stadtplaner, Binsfelder Str., Düren.
  • Reimer, Roswitha (Glaubensverkündigung, Besuchsdienste) 57 Jahre Sozialpädagogin, Effertzgasse, Düren.
  • Seiler, Marcus (Jugend, Liturgie) 59 Jahre, Pressesprecher, Zur Lohe, Düren.
  • Vostell, Barbara (Caritas, Glaubensverkündigung) 61 Jahre, Grundschullehrerin, Bretzelnweg, Düren.

Wahlbereich 3 „St. Lukas, Düren-Mitte“. Es werden – 4 – Mitglieder in den Rat gewählt.

  • Flatten, Hedi (Ökumene, Kirchenmusik) 69 Jahre, Lehrerin i.R., Dechant-Vaßen-Str., Düren.
  • Nybelen, Jürgen (Gottesdienstgestaltung) 55 Jahre, Lehrer, Referent für Religionspädagogik, Beethovenweg, Düren.
  • Sand, Elisabeth van de (neue Gottesdienstformen, Trauerpastoral) 65 Jahre, Chemielaborantin, Am Hinzenbusch, Düren.
  • Schüßeler, Heike (Glaubensverkündigung, Rätearbeit) 53 Jahre, Technische Angestellte, Ursulinenstr., Düren.
  • Wolf, Karl-Heinz (Liturgie, Seniorenpastoral) 68 Jahre, Groß- u. Außenhandelskaufmann i.R., Goebenstr., Düren.

Wie wird gewählt ?

Es gibt bei der Wahl keine Unterscheidung der Kandidatinnen / Kandidaten nach ihrer Herkunftsgemeinde und es wird in allen Wahllokalen aus der Gesamtliste aller Kandidatinnen und Kandidaten gewählt. Diese Liste der Kandidierenden ist in drei Bereiche unterteilt – jeweils eine für die Gemeinden der ehemaligen GdG St. Elisabeth Düren-West, St. Franziskus Düren-Nord und der Pfarre St. Lukas Düren-Mitte. Trotzdem kann jede/r Wählende bis zu 12 Personen quer über alle Bereiche hinweg auf dem Stimmzettel ankreuzen. Gewählt sind die jeweils vier Kandidatinnen bzw. Kandidaten je Bereich mit den meisten Stimmen. Da sich aber leider nicht in allen Bereichen vier Kandidierende gefunden haben, werden letztlich nur 11 Personen in den Rat gewählt.
Hier findet sich ein Muster des Stimmzettels.

Filialwahlverfahren
Wegen der großen Zahl an Wahlberechtigten wird in allen Gemeinden nach dem sogen. Filialwahlverfahren gewählt, das dem der Briefwahl sehr ähnlich ist. Dieses wird nachfolgend erklärt.

Da es anders als bei politischen Wahlen keine Wahlbezirke nach Wohnsitzorten gibt, ist das Verzeichnis der Wahlberechtigten sehr umfangreich. Die Prüfung der Wahlberechtigung erfolgt daher erst zeitlich nach dem eigentlichen Wahlgang. Dies macht ein für manche Gemeinden bisher ungewohntes Wahlverfahren notwendig, das aber dem der Briefwahl sehr ähnlich ist:

  • Die Wählerinnen und Wähler werden im Wahllokal zunächst mit Namen, Adresse und Geburtsdatum erfasst und erhalten die Wahlunterlagen.
  • Nach dem Ankreuzen der Kandidatinnen bzw. Kandidaten auf dem Stimmzettel wird dieser zunächst in einen Stimmbrief gesteckt. Der Stimmbrief kommt dann in einen größeren Wahlbrief, auf dem vorher bei der Erfassung eine fortlaufende Nummer vermerkt wurde. Dieser Wahlbrief wird dann in die Wahlurne geworfen.
  • Wenn sich beim späteren Abgleich der Wählerlisten mit der Liste der Wahlberechtigten herausstellen sollte, dass eine Stimmabgabe unberechtigt erfolgte, kann der entsprechende Wahlbrief bei der Öffnung der Wahlurne anhand der Nummer gefunden und für ungültig erklärt werden.
  • Erst danach werden alle Wahlbriefe geöffnet und von den Stimmbriefen. in denen die Stimmzettel stecken, getrennt. Es ist dann also nicht mehr möglich, einen Stimmbrief einer bestimmten Person zuzuordnen. Das Wahlgeheimnis ist gewahrt.
  • Erst jetzt erfolgt die Entnahme der Stimmzettel aus den Stimmbriefen und die Auszählung der Stimmen.

Bitte weisen Sie beim Wahlgang unbedingt Ihre Identität und die aktuelle Wohnadresse mit einem Ausweis nach, damit der Filialwahlbrief korrekt beschriftet werden kann!!

Wo und wann wird gewählt?

In vielen Gemeinden des pastoralen Raumes gibt es am 8. / 9. November Wahllokale, die zu folgenden Zeiten geöffnet sind. In manchen Gemeinden wird es zusätzlich oder stattdessen die Gelegenheit geben, dass an Interessierte Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden.

Samstag, 08. November 2025
16.30 – 18.15 Uhr Kirche St. Michael, Lendersdorf
16.30 – 17.00 Uhr + 17.45 – 18.15 Uhr Kirche St. Joachim (Kapelle), Düren-Nord
17.00 – 18.30 Uhr Marienkirche, Düren-Mitte
17.00 – 19.00 Uhr Kapelle Birgel, Bergstraße 21
18.00 – 18.30 Uhr + 19.00 – 19.30 Uhr Kirche St. Martinus, Derichsweiler
18.00 – 19.30 Uhr Kirche St. Nikolaus, Rölsdorf

Sonntag, 09. November 2025
8.00 – 8.20 + 9.15 – 10.30 Uhr Kirche St. Hubertus, Kufferath
9.15 – 11.00 Uhr Kirche St. Josef, Düren-Süd
9.00—10.45 Uhr Kirche St. Michael, Echtz
9.30 – 10.30 Uhr Kirche St. Peter Merken
9.30 – 11.30 Uhr Kirche St. Johannes Ev, Gürzenich
10.00 – 12.00 Uhr. Kirche St. Anna, Düren-Mitte
10.30 – 12.00 Uhr Marienkirche, Düren-Mitte
10.30 – 12.30 Uhr Kirche St. Antonius, Düren-Grüngürtel
10.30 – 12.30 Uhr Kirche St. Peter, Birkesdorf
10.30 – 12.30 Uhr Kirche Mariä Himmelfahrt, Mariaweiler
17.30 – 19.00 Uhr Kirche St. Anna, Düren-Mitte.

Briefwahl ist möglich und einfach !

Sehr gerne können Sie auch unkompliziert per Brief wählen !

  • Briefwahlunterlagen können ab dem 18.10. abgeholt oder angefordert werden. Dies ist ohne Antragstellung möglich. Alle Pfarrbüros händigen die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
    In einigen Gemeinden werden die Unterlagen auch zu den Gottesdiensten verteilt (z.B. in St. Arnold, in Herz Jesu, St. Bonifatius oder evtl. noch weiteren Orten).
  • Ansonsten erfolgt die Zusendung der Briefwahlunterlagen über das Pfarrbüro St. Franziskus und kann hier angefordert werden:
    Postadresse: Pfarrer-Rody-Str. 7, 52353 Düren
    Telefon 02421 / 920190, E-Mail: wahl(at)gdg-st-franziskus.de
  • Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen erfolgt an das Pfarrbüro St. Franziskus. Diese müssen bis zum 9.11. dort eingetroffen sein. Bitte berücksichtigen Sie bei der Versendung z.B. mit der Deutschen Post, dass die Zustellzeiten inzwischen deutlich länger dauern !
  • Eine Rückgabe der Briefwahlunterlagen in den Pfarrbüros von St. Lukas, St. Johannes Gürzenich und St. Michael Lendersdorf ist ebenfalls möglich, wenn dies bis zum 6.11. (Donnerstag vor dem Wahlwochenende) erfolgt.
  • Natürlich ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen sofort bei Abholung im Pfarrbüro auszufüllen und sogleich wieder dort abzugeben.
    Pfarrbüro St. Franziskus, Pfr. Rody-Str. 7, Birkesdorf
                 Mo-Fr 9.30-11.30 Uhr
    Pfarrbüro St. Johannes, An St. Johannes 12, Gürzenich
                 Mo + Do 9-11 Uhr, Di 15-17 Uhr
    Pfarrbüro St. Michael, Ardennenstr. 117, Lendersdorf
                 Mo 15-17, Di 10-12, Do 16-18, Fr 10-12 Uhr
    Pfarrbüro St. Lukas, Annaplatz 8, Düren
                 Mo-Fr 8.30-12, Mo-Do 13-17 Uhr

Auszählung der Wahl

Der Abgleich der Wählerlisten mit dem Verzeichnis der Wahlberechtigten erfolgt am Montag, 10.11. ab 16 Uhr.
Die öffentliche Auszählung der Stimmen findet statt am Montag 10. November ab 19 Uhr in der Marienkirche, Hoeschplatz, Düren.

Hier wird sich nach der Wahl auch das Wahlergebnis finden lassen.

kontakt zum wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist zu erreichen über
Pastoralreferent Wolfgang Weiser
wolfgang.weiser(at)st-lukas.org
02421 – 3 88 98 92

Profilierung der ‚Orte von Kirche‘

Ein erster Schritt im Veränderungsprozess ist die Profilierung der Orte und Gemeinschaften, an/in denen sich Menschen zusammentun, um den Glauben lebendig werden zu lassen. In den nächsten Monaten werden die Verantwortlichen in unseren Gemeinden, Pfarreien und GdG die Profilierung unterstützen. Sie werden Gruppierungen ansprechen, die sich als mögliche Orte von Kirche zeigen, und mit ihnen in einen Gesprächsprozess zur Reflexion ihres Profils eintreten. Zugleich können Gruppierungen, die eine Profilierung als Ort von Kirche anstreben, auch selber aktiv werden.

Ziel ist es, dass im Spätsommer 2024 erste Orte von Kirche bereit für ihre Bestätigung durch den dann neu gegründeten ‚Rat für den Pastoralen Raum‘ sind und Mitglieder in der ‚Vollversammlung der Orte von Kirche‘ werden können.

Sie wollen an Ihrem Profil als ‚Ort von Kirche‘ arbeiten und benötigen
Unterstützung? Sprechen Sie gerne eine / einen unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger oder Wolfgang Weiser an. In der GdG Düren-Nord ist aktuell geplant, über die Pfarreiräte in die Arbeit einzusteigen, in den GdG Düren-West und der Pfarre St. Lukas tut dies der GdG-Rat.

Institutionelles Schutzkonzept

Das ‚Institutionelle Schutzkonzept‘ regelt den Umgang von ehrenamtlich und hauptamtlich mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen tätigen Mitarbeitenden. Für den Verantwortungsbereich der Pfarre St. Lukas bezieht es sich sowohl auf die pastorale Arbeit in der Gemeinschaft der Gemeinden Düren-Mitte, auf die Kindertagesstätten und die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Trägerschaft der Pfarre sowie die Pfarrsingschule.

Alle Mitarbeitenden im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind im Hinblick auf die Prävention vor Missbrauch geschult und haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.

Handlungsleitfäden

Was tun …
bei der Vermutung, ein Kind oder Jugendlicher ist Opfer sexualisierter Gewalt geworden?

Was tun …
wenn eine/ein Minderjährige(r) von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet?

Was tun …
bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Teilnehmenden?

Das Bistum Aachen zum aktuellen Stand der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle (15.08.2023)

Aufarbeitung ist ein wichtiges Thema für das Bistum Aachen.

Fragen und Antworten zum Stand der Aufarbeitung.
Eine konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist Grundlage für die Glaubwürdigkeit der Kirche. „Aufarbeitung ist kein Projekt, keine kurzfristige Maßnahme, sondern eine Frage der Haltung von uns allen. Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bleibt ein Thema für die Kirche und die ganze Gesellschaft“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick. Das gilt auch mit Blick auf die Nennung von Täternamen, der eine besondere Bedeutung zukommt.

Mit Pfarrer Leonhard Meurer und Pfarrer Dieter Wintz hat das Bistum Aachen im Mai zwei Namen öffentlich gemacht. Wann folgen weitere?

Derzeit entwickeln interdisziplinäre Fachexperten in Absprache mit den Gremien, die die Aufarbeitung kontrollieren und begleiten, eine Systematik, die als Grundlage für die öffentliche Nennung dient. Die Persönlichkeitsrechte der Täter treten dabei hinter den Schutz und die Interessen von Betroffenen zurück. Diese Kriterien sollen bis zum Ende des Monats vorliegen.
Warum ist eine solche Systematik erforderlich?

Die Veröffentlichung muss juristischen Einwänden standhalten. Dazu braucht es eine Vorbereitung. Veröffentlicht werden sollen nicht nur Namen der Täter, die im Gutachten aus dem Jahr 2020 genannt werden, sondern in begründeten Einzelfällen weitere Namen. „Eine differenzierte Betrachtung ist kein Ergebnis von Vertuschung, sondern Ausdruck dessen, in einem Rechtsstaat rechtsstaatliche Standards und Mittel zu wahren. Es gibt die zwingende Notwendigkeit im Sinne höchstmöglicher Transparenz, nachvollziehbare Systematiken zu entwickeln“, betont Andreas Frick. Dies schließt auch die Begleitung betroffener Gemeinden ein. Die Erfahrung zeigt, dass die Nennung eines Täternamens in Gemeinden sehr unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Sie löst Verunsicherung und Irritation aus. Dabei gibt es Menschen, die den Vorwürfen Glauben schenken und sich für eine Aufarbeitung einsetzten, andere, die Vorwürfe nicht glauben können oder nicht glauben wollen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass oftmals noch weitere Betroffene vor Ort leben, deren Geschichte noch nicht bekannt ist.
Was bedeutet die öffentliche Nennung von Tätern für die Betroffenen?
Den oder die Betroffene gibt es nicht. Jeder Fall ist anders. Dies gilt auch für die Nennung von Tätern. „Die Sicht der Betroffenen, ihre Anliegen sowie ihr Schutz vor Belastungen und Retraumatisierung stehen im Mittelpunkt all unserer Maßnahmen“, sagt Andreas Frick. Immer und zu jeder Zeit müsse deswegen die Hoheit über das eigene Verfahren bei den Betroffenen selbst liegen.
Wie viele Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt?

Insgesamt 250 Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt. Davon haben 134 Betroffene Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt, die von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn auf Plausibilität geprüft wurden. 116 Betroffene haben keine Anträge gestellt.

Wie viel Entschädigungszahlungen wurden bisher geleistet?
Im Bistum Aachen sind bis Juni insgesamt 2,355 Mio. Euro an Betroffene gezahlt worden. Eine Höchstgrenze für Zahlungen durch die UKA gibt es nicht. In drei Fällen hat das Bistum Aachen mehr als 100.000 Euro gezahlt. Das jüngste Urteil des Landgerichtes Köln, das einem Betroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hat, wird nicht nur Auswirkungen auf bisherige staatliche Schmerzensgeldtabellen haben, die bislang keinen sexuellen Missbrauch abbilden. Es wird auch die Anerkennungsleistungen durch die UKA beeinflussen.
Erfolgen die aktuellen Entschädigungszahlungen aus Kirchensteuermitteln?
Nein. Bischof Dr. Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für Betroffene. Das Bistum Aachen wird außerdem alle rechtlichen und faktischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, Täter zur finanziellen Verantwortung heranzuziehen.

Wer gilt als Täter?
Als Täter gelten diejenigen, die entweder verurteilt wurden oder nach Überzeugung des Bistums Aachen Täter waren oder sind. Damit sollen auch bislang noch unbekannte Betroffene aufgerufen werden, sich zu melden.

Wie viele Täter sind dem Bistum Aachen bekannt?
Per Ende Juni 2023 sind dem Bistum Aachen 121 Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 110 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und Ordensschwestern. Die weiteren elf waren Hausmeister, Küster, Lehrer und Erzieher. Dem Bistum Aachen sind 13 einschlägige Verurteilungen seit 1935 bekannt. Gegen alle bekannten lebenden beschuldigten Kleriker hat das Bistum Aachen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Viele Taten sind „verjährt“. Dies macht eine strafrechtliche Verfolgung durch Gerichte nicht möglich.

Wie lässt sich das Dunkelfeld weiter erhellen?
Missbrauch entsteht immer in speziellen (Macht-)Kontexten. Täterstrategien sind oft so perfide, dass sie kaum erkennbar sind. Dies macht die Betrachtung der Vergangenheit und der systemischen Ursachen unverzichtbar. Denn bisweilen haben viele Menschen etwas geahnt. „Umso wichtiger ist es, dieses Thema auch vor Ort zur Sprache zu bringen. Dies wird ein weiterer wesentlicher Schritt sein, den wir erarbeiten“, sagt Andreas Frick. So kann das Dunkelfeld weiter
erhellt und Betroffene ermutigt werden, sich anzuvertrauen

Wie handelt das Bistum Aachen bei aktuellen Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt?
Jeder neue in der Intervention gemeldete Fall wird der Staatsanwaltschaft gemeldet. Staatliches Recht hat Vorrang. Handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Priester, wird erst nach Abschluss des staatlichen Verfahrens ein kirchenrechtliches eingeleitet.
Und wer kontrolliert die Aufarbeitung im Bistum Aachen?
Diese unabhängigen Gremien kontrollieren und begleiten die Aufarbeitung: Der Betroffenenrat vertritt die Interessen der Betroffenen. Die unabhängige Aufarbeitungskommission, in der externe Expertinnen und Experten sowie Betroffene vertreten sind, hat zur Aufgabe, die Aufarbeitungsergebnisse zu dokumentieren. Der Ständige Beraterstab des Bischofs ist ein weiteres Gremium, das in einem offenen Dialog kritische Punkte anspricht. Mit allen Gremien ist das Bistum Aachen in intensivem Austausch.
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bistum Aachen seit Veröffentlichung des Gutachtens 2020 umgesetzt?
Das unabhängige Gutachten der Münchener Kanzlei – heute Westphal & Spilker Rechtsanwälte – hat die systemischen Ursachen durch Klerikalismus und sogenannten Co-Klerikalismus klar benannt. Die Konsequenzen unter anderem: Neuausrichtung der Priesterausbildung, konsequenter Einsatz bestehender Schutzkonzepte in allen Pfarreien und Einrichtungen sowie die weitere Professionalisierung von Intervention und Prävention, die seit 2011 systematisch aufgebaut wurde. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen regelmäßig an Präventionsschulungen teilnehmen und alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt auch für Priester.
Melden Sie Missbrauch
An die Adresse missbrauch-melden.de oder an die Telefonnummer 0241 452-225 können sich Betroffene und Zeugen sexualisierter Gewalt wenden, die Vorfälle melden wollen oder Informationen, Beratung oder Hilfe benötigen. Die Hotline ist montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dienstags und donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und es stehen Ihnen geschulte Ansprechpersonen zur Seite.

  • Seelsorge / Gottesdienste / Sakramente / Wallfahrten
  • Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden Düren-Mitte
  • Vorsitzender des Kirchenvorstands
  • Verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Newsletter, Veröffentlichungen)
  • Weiterentwicklung der Erwachsenenkatechese (Glaubensseminare, Begleitung der in der Liturgie ehrenamtlich Engagierten)
  • Ansprechpartner für die Ökumene mit den anderen christlichen Kirchen und den islamischen Verbänden
  • Mitarbeit im Eine-Welt-Arbeitskreis der Pfarre
  • Mitarbeit im Ausschuss Energie / Bewahrung der Schöpfung

Darüber hinaus ist Pfr. Hans-Otto von Danwitz

  • als GdG-Leiter Mitglied im regionalen Pastoralrat der Region Düren
  • zusammen mit Frau Ursula Theißen Vorsitzender der diözesanen Arbeitsgemeinschaft KTK (Verband Katholischer Tagesstätten für Kinder) und als deren Vertreter Mitglied im diözesanen Caritasrat
  • Notfallseelsorger in der Region Düren

Spirituell bin ich in der geistlichen Familie Charles de Foucauld beheimatet. Besonders unterstützungswürdig finde ich die katholsiche Friedensbewegung pax christi und das internationale Medikamentenhilfswerk aciton medeor aus meiner Heimatgemeinde Tönisvorst-Vorst.