Wahl zum Rat für den pastoralen Raum Düren am 8./9.11.2025

Ergebnis der Wahl zum Rat für den pastoralen Raum Düren 2025

Wahlbereich 1 „St. Elisabeth“:
Herzog, Uta                            336 Stimmen
Emme-Quast, Franz Josef      299 Stimmen
Cülter-Zilken, Christiane         286 Stimmen

Wahlbereich 2 „St. Franziskus“:
Inden, Kilian                            362 Stimmen
Reimer, Roswitha                   360 Stimmen
Vostell, Barbara                      332 Stimmen
Seiler, Marcus                         296 Stimmen 

Wahlbereich 3 „St. Lukas“:
Nybelen, Jürgen                     341 Stimmen
Flatten, Hedi                           262 Stimmen
Schüßeler, Heike                    256 Stimmen
Sand, Elisabeth van de           236 Stimmen
Wolf, Karl-Heinz                      221 Stimmen

In den Rat des pastoralen Raumes Düren wurden je Wahlbereich die vier Personen mit den meisten Stimmen gewählt. Dies sind:
Uta Herzog, Franz Josef Emme-Quast, Christiane Cülter-Zilken, Kilian Inden, Roswitha Reimer, Barbara Vostell, Marcus Seiler, Jürgen Nybelen, Hedi Flatten, Heike Schüßeler, Elisabeth van de Sand.

Jede/r Wahlberechtigte kann bis zum 23.11.2025 Einspruch gegen die Wahl erheben. Einsprüche sind schriftlich an den Wahlausschuss z.H. Wolfgang Weiser, Annaplatz 8, 52349 Düren zu richten.

Wahlbeteiligung: 2,23 %
Anzahl der auswärtigen Wählenden: 23
Briefwahl: 279
Lokalwahl: 427
Gültige Stimmen: 689
Ungültige Stimmen: 17

Ein großer Dank !

Ein dickes Dankeschön allen Kandidierenden und Helfenden

Zunächst sagen wir all den Menschen danke, die die Bereitschaft gefunden haben, sich der öffentlichen Wahl zu stellen und ein Amt in unserem neuen Leitungsgremium zu übernehmen. Den gewählten 7 Frauen und 4 Männern gratulieren wir von Herzen zur Wahl!
Zugleich bedanken wir uns bei den vielen Engagierten, die durch ihr Mitanpacken die Wahl erst ermöglicht haben. Sie haben im Wahlausschuss, in den Wahllokalen, beim Verteilen von Briefwahlunterlagen, beim Abgleich des Wählerverzeichnisses und am Montagabend bei der Auszählung der Stimmen gezeigt, dass eine demokratische Wahl auch in Kirche ihren Platz und Wert hat. 
Nun bleibt zu hoffen, dass der neue Rat für den pastoralen Raum die anstehenden wichtigen Entscheidungen zur Zukunft unserer Kirche hier in Düren in synodalem Geist zum Wohle aller Orte von Kirche beraten und entscheiden kann.

Wolfgang Weiser, für das Leitungsteam des pastoralen Raumes Düren

Hintergrundinformationen

Im Rahmen des bistumsweiten Veränderungsprozesses „Heute bei dir“ hat der Bischof von Aachen nach einer Befragung der Verantwortlichen in den Gemeinden am 01.01.2025 mehrere Gemeinschaften von Gemeinden (GdG) zu größeren sogenannten „Pastoralen Räumen“ zusammengefasst. So bilden nun bei uns die ehemalige GdG St. Franziskus, Düren-Nord, die ehemalige GdG St. Elisabeth, Düren-West und die Pfarre St. Lukas, Düren-Mitte den „Pastoralen Raum Düren“, der räumlich deckungsgleich ist mit dem Stadtgebiet Düren.
Den Verantwortlichen unserer Gemeinden war bei der Entscheidung wichtig, die schon über GdG-Grenzen hinweg begonnenen Bestrebungen zur pastoralen Zusammenarbeit fortzuführen und zugleich die Vorteile der schon durch das Stadtgebiet vorgegebenen Strukturen und gemeinsamen AnsprechpartnerInnen bei Einrichtungen, Ämtern und Behörden zu nutzen.

Der Pastorale Raum Düren bildet die wesentliche pastorale Steuerungseinheit, orientiert seine pastoralen Schwerpunkte an den Lebenswelten und Bedürfnissen der Menschen im Sozialraum und sichert die seelsorglichen Grundaufgaben. Er gewinnt seine Vitalität von der Idee des Initiierens, Erkennens, Vergewisserns, Vernetzens und Förderns der vielfältigen Orte von Kirche.
Die wachsenden Herausforderungen durch die abnehmende Zahl pastoral beruflich Tätigen aber auch sich kirchlich Engagierenden sowie weiter zurückgehende finanzielle Möglichkeiten und der grundsätzliche Wandel kirchlichen Selbstverständnisses und gesellschaftlicher Wirksamkeit von Kirche lassen eine Bündelung und Neuausrichtung kirchlichen Lebens in größeren Räumen sinnvoll erscheinen.

Der Pastorale Raum Düren wurde gebildet aus 
der GdG St. Elisabeth v. Thüringen mit den Gemeinden St. Johannes Ev. (Gürzenich), St. Martin (Birgel), St. Michael (Lendersdorf), St. Hubertus (Kufferath) und St. Nikolaus (Rölsdorf),
der GdG St. Franziskus mit den Gemeinden St. Arnold (Arnoldsweiler), St. Peter (Birkesdorf), St. Joachim (Düren-Nord), St. Martin (Derichsweiler), St. Michael (Echtz), Herz Jesu (Hoven), Mariä Himmelfahrt (Mariaweiler) und St. Peter (Merken) und
der GdG Düren-Mitte (= St. Lukas) mit den Gemeinden St. Anna (Zentrum), St. Marien (Zentrum), St. Josef (Düren-Süd), St. Cyriakus (Niederau), St. Bonifatius (Düren-Ost), St. Antonius (Grüngürtel).

Der Rat des Pastoralen Raumes ist das oberste beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben im Pastoralen Raum Düren. In ihm arbeiten Priester und Laien, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende zusammen mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben innerhalb des Pastoralen Raumes zu gestalten. Unser Rat des Pastoralen Raumes ist so verantwortlich für alle „grundlegenden Fragen der Pastoral“ im Bereich der Stadt Düren. Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden – unter anderem über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit oder die Verantwortung für den Dienst am Nächsten. Der Rat des Pastoralen Raumes ist Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen anfallen. Er nimmt dabei den gesamten pastoralen Raum in den Blick.
Aufgabe des Rates für den Pastoralen Raum ist es auch, die Orte von Kirche zu vergewissern. Dazu nimmt er auch weitere Orte und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen und Institutionen in den Blick, die als Orte von Kirche in Frage kommen.
Die Mitglieder des Rates wählen zu Beginn der Legislaturperiode möglichst zwei Mitglieder in die Leitung des Pastoralen Raumes.

Die Leitung besteht aus dem leitenden Pfarrer, möglichst zwei weiteren pastoralen oder diakonischen Mitarbeitenden, der Verwaltungsleitung sowie möglichst zwei ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Rat des Pastoralen Raumes gewählt werden. Die beiden Ehrenamtlichen können, müssen aber nicht gewählte Ratsmitglieder sein. Die Leitung leitet den Pastoralen Raum gemeinsam.
Der Ernennung des Leiters und der pastoralen MitarbeiterInnen steht noch aus, soll aber im Oktober geschehen. 

Der Bischof von Aachen beabsichtigt, die strukturellen Veränderungen zur Neuausrichtung der Pastoral durch eine Bündelung der Verantwortung für die Verwaltung zu unterstützen. Darum wird es eine Fusion der Kirchengemeinden im Bereich Nord und und im Bereich West zum 01.01.2026 geben. Gemeinsam mit der Pfarre St. Lukas, deren Fusion schon länger her ist, bilden dann die Pfarre St. Franziskus in Düren-Nord und die Pfarre St. Elisabeth in Düren-West den Pastoralen Raum Düren.
Die Leitung der drei Pfarreien wird gemeinschaftlich („In solidum“) durch die Pfarrer Hans Tings, Ernst-Joachim Stinkes und Msgr. Norbert Glasmacher erfolgen.

Profilierung der ‚Orte von Kirche‘

Ein erster Schritt im Veränderungsprozess ist die Profilierung der Orte und Gemeinschaften, an/in denen sich Menschen zusammentun, um den Glauben lebendig werden zu lassen. In den nächsten Monaten werden die Verantwortlichen in unseren Gemeinden, Pfarreien und GdG die Profilierung unterstützen. Sie werden Gruppierungen ansprechen, die sich als mögliche Orte von Kirche zeigen, und mit ihnen in einen Gesprächsprozess zur Reflexion ihres Profils eintreten. Zugleich können Gruppierungen, die eine Profilierung als Ort von Kirche anstreben, auch selber aktiv werden.

Ziel ist es, dass im Spätsommer 2024 erste Orte von Kirche bereit für ihre Bestätigung durch den dann neu gegründeten ‚Rat für den Pastoralen Raum‘ sind und Mitglieder in der ‚Vollversammlung der Orte von Kirche‘ werden können.

Sie wollen an Ihrem Profil als ‚Ort von Kirche‘ arbeiten und benötigen
Unterstützung? Sprechen Sie gerne eine / einen unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger oder Wolfgang Weiser an. In der GdG Düren-Nord ist aktuell geplant, über die Pfarreiräte in die Arbeit einzusteigen, in den GdG Düren-West und der Pfarre St. Lukas tut dies der GdG-Rat.

Institutionelles Schutzkonzept

Das ‚Institutionelle Schutzkonzept‘ regelt den Umgang von ehrenamtlich und hauptamtlich mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen tätigen Mitarbeitenden. Für den Verantwortungsbereich der Pfarre St. Lukas bezieht es sich sowohl auf die pastorale Arbeit in der Gemeinschaft der Gemeinden Düren-Mitte, auf die Kindertagesstätten und die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Trägerschaft der Pfarre sowie die Pfarrsingschule.

Alle Mitarbeitenden im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind im Hinblick auf die Prävention vor Missbrauch geschult und haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.

Handlungsleitfäden

Was tun …
bei der Vermutung, ein Kind oder Jugendlicher ist Opfer sexualisierter Gewalt geworden?

Was tun …
wenn eine/ein Minderjährige(r) von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet?

Was tun …
bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Teilnehmenden?

Das Bistum Aachen zum aktuellen Stand der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle (15.08.2023)

Aufarbeitung ist ein wichtiges Thema für das Bistum Aachen.

Fragen und Antworten zum Stand der Aufarbeitung.
Eine konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist Grundlage für die Glaubwürdigkeit der Kirche. „Aufarbeitung ist kein Projekt, keine kurzfristige Maßnahme, sondern eine Frage der Haltung von uns allen. Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bleibt ein Thema für die Kirche und die ganze Gesellschaft“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick. Das gilt auch mit Blick auf die Nennung von Täternamen, der eine besondere Bedeutung zukommt.

Mit Pfarrer Leonhard Meurer und Pfarrer Dieter Wintz hat das Bistum Aachen im Mai zwei Namen öffentlich gemacht. Wann folgen weitere?

Derzeit entwickeln interdisziplinäre Fachexperten in Absprache mit den Gremien, die die Aufarbeitung kontrollieren und begleiten, eine Systematik, die als Grundlage für die öffentliche Nennung dient. Die Persönlichkeitsrechte der Täter treten dabei hinter den Schutz und die Interessen von Betroffenen zurück. Diese Kriterien sollen bis zum Ende des Monats vorliegen.
Warum ist eine solche Systematik erforderlich?

Die Veröffentlichung muss juristischen Einwänden standhalten. Dazu braucht es eine Vorbereitung. Veröffentlicht werden sollen nicht nur Namen der Täter, die im Gutachten aus dem Jahr 2020 genannt werden, sondern in begründeten Einzelfällen weitere Namen. „Eine differenzierte Betrachtung ist kein Ergebnis von Vertuschung, sondern Ausdruck dessen, in einem Rechtsstaat rechtsstaatliche Standards und Mittel zu wahren. Es gibt die zwingende Notwendigkeit im Sinne höchstmöglicher Transparenz, nachvollziehbare Systematiken zu entwickeln“, betont Andreas Frick. Dies schließt auch die Begleitung betroffener Gemeinden ein. Die Erfahrung zeigt, dass die Nennung eines Täternamens in Gemeinden sehr unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Sie löst Verunsicherung und Irritation aus. Dabei gibt es Menschen, die den Vorwürfen Glauben schenken und sich für eine Aufarbeitung einsetzten, andere, die Vorwürfe nicht glauben können oder nicht glauben wollen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass oftmals noch weitere Betroffene vor Ort leben, deren Geschichte noch nicht bekannt ist.
Was bedeutet die öffentliche Nennung von Tätern für die Betroffenen?
Den oder die Betroffene gibt es nicht. Jeder Fall ist anders. Dies gilt auch für die Nennung von Tätern. „Die Sicht der Betroffenen, ihre Anliegen sowie ihr Schutz vor Belastungen und Retraumatisierung stehen im Mittelpunkt all unserer Maßnahmen“, sagt Andreas Frick. Immer und zu jeder Zeit müsse deswegen die Hoheit über das eigene Verfahren bei den Betroffenen selbst liegen.
Wie viele Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt?

Insgesamt 250 Betroffene sind dem Bistum Aachen bekannt. Davon haben 134 Betroffene Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt, die von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn auf Plausibilität geprüft wurden. 116 Betroffene haben keine Anträge gestellt.

Wie viel Entschädigungszahlungen wurden bisher geleistet?
Im Bistum Aachen sind bis Juni insgesamt 2,355 Mio. Euro an Betroffene gezahlt worden. Eine Höchstgrenze für Zahlungen durch die UKA gibt es nicht. In drei Fällen hat das Bistum Aachen mehr als 100.000 Euro gezahlt. Das jüngste Urteil des Landgerichtes Köln, das einem Betroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hat, wird nicht nur Auswirkungen auf bisherige staatliche Schmerzensgeldtabellen haben, die bislang keinen sexuellen Missbrauch abbilden. Es wird auch die Anerkennungsleistungen durch die UKA beeinflussen.
Erfolgen die aktuellen Entschädigungszahlungen aus Kirchensteuermitteln?
Nein. Bischof Dr. Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für Betroffene. Das Bistum Aachen wird außerdem alle rechtlichen und faktischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, Täter zur finanziellen Verantwortung heranzuziehen.

Wer gilt als Täter?
Als Täter gelten diejenigen, die entweder verurteilt wurden oder nach Überzeugung des Bistums Aachen Täter waren oder sind. Damit sollen auch bislang noch unbekannte Betroffene aufgerufen werden, sich zu melden.

Wie viele Täter sind dem Bistum Aachen bekannt?
Per Ende Juni 2023 sind dem Bistum Aachen 121 Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 110 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und Ordensschwestern. Die weiteren elf waren Hausmeister, Küster, Lehrer und Erzieher. Dem Bistum Aachen sind 13 einschlägige Verurteilungen seit 1935 bekannt. Gegen alle bekannten lebenden beschuldigten Kleriker hat das Bistum Aachen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Viele Taten sind „verjährt“. Dies macht eine strafrechtliche Verfolgung durch Gerichte nicht möglich.

Wie lässt sich das Dunkelfeld weiter erhellen?
Missbrauch entsteht immer in speziellen (Macht-)Kontexten. Täterstrategien sind oft so perfide, dass sie kaum erkennbar sind. Dies macht die Betrachtung der Vergangenheit und der systemischen Ursachen unverzichtbar. Denn bisweilen haben viele Menschen etwas geahnt. „Umso wichtiger ist es, dieses Thema auch vor Ort zur Sprache zu bringen. Dies wird ein weiterer wesentlicher Schritt sein, den wir erarbeiten“, sagt Andreas Frick. So kann das Dunkelfeld weiter
erhellt und Betroffene ermutigt werden, sich anzuvertrauen

Wie handelt das Bistum Aachen bei aktuellen Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt?
Jeder neue in der Intervention gemeldete Fall wird der Staatsanwaltschaft gemeldet. Staatliches Recht hat Vorrang. Handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Priester, wird erst nach Abschluss des staatlichen Verfahrens ein kirchenrechtliches eingeleitet.
Und wer kontrolliert die Aufarbeitung im Bistum Aachen?
Diese unabhängigen Gremien kontrollieren und begleiten die Aufarbeitung: Der Betroffenenrat vertritt die Interessen der Betroffenen. Die unabhängige Aufarbeitungskommission, in der externe Expertinnen und Experten sowie Betroffene vertreten sind, hat zur Aufgabe, die Aufarbeitungsergebnisse zu dokumentieren. Der Ständige Beraterstab des Bischofs ist ein weiteres Gremium, das in einem offenen Dialog kritische Punkte anspricht. Mit allen Gremien ist das Bistum Aachen in intensivem Austausch.
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bistum Aachen seit Veröffentlichung des Gutachtens 2020 umgesetzt?
Das unabhängige Gutachten der Münchener Kanzlei – heute Westphal & Spilker Rechtsanwälte – hat die systemischen Ursachen durch Klerikalismus und sogenannten Co-Klerikalismus klar benannt. Die Konsequenzen unter anderem: Neuausrichtung der Priesterausbildung, konsequenter Einsatz bestehender Schutzkonzepte in allen Pfarreien und Einrichtungen sowie die weitere Professionalisierung von Intervention und Prävention, die seit 2011 systematisch aufgebaut wurde. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen regelmäßig an Präventionsschulungen teilnehmen und alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt auch für Priester.
Melden Sie Missbrauch
An die Adresse missbrauch-melden.de oder an die Telefonnummer 0241 452-225 können sich Betroffene und Zeugen sexualisierter Gewalt wenden, die Vorfälle melden wollen oder Informationen, Beratung oder Hilfe benötigen. Die Hotline ist montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dienstags und donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und es stehen Ihnen geschulte Ansprechpersonen zur Seite.

  • Seelsorge / Gottesdienste / Sakramente / Wallfahrten
  • Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden Düren-Mitte
  • Vorsitzender des Kirchenvorstands
  • Verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Newsletter, Veröffentlichungen)
  • Weiterentwicklung der Erwachsenenkatechese (Glaubensseminare, Begleitung der in der Liturgie ehrenamtlich Engagierten)
  • Ansprechpartner für die Ökumene mit den anderen christlichen Kirchen und den islamischen Verbänden
  • Mitarbeit im Eine-Welt-Arbeitskreis der Pfarre
  • Mitarbeit im Ausschuss Energie / Bewahrung der Schöpfung

Darüber hinaus ist Pfr. Hans-Otto von Danwitz

  • als GdG-Leiter Mitglied im regionalen Pastoralrat der Region Düren
  • zusammen mit Frau Ursula Theißen Vorsitzender der diözesanen Arbeitsgemeinschaft KTK (Verband Katholischer Tagesstätten für Kinder) und als deren Vertreter Mitglied im diözesanen Caritasrat
  • Notfallseelsorger in der Region Düren

Spirituell bin ich in der geistlichen Familie Charles de Foucauld beheimatet. Besonders unterstützungswürdig finde ich die katholsiche Friedensbewegung pax christi und das internationale Medikamentenhilfswerk aciton medeor aus meiner Heimatgemeinde Tönisvorst-Vorst.