Corona-Schutz
Coronaschutz-Regeln für die Pfarre St. Lukas
Der Krisenstab der Pfarre St. Lukas hat die letzte Fassung der Regelungen aus dem März 2022 wie folgt an die aktuell geltenden Coronaschutzverordnungen des Landes angepaßt. Auch wenn hierbei viele restriktive Regelungen der letzten 2 Jahre entfallen, schließt sich der Krisenstab den dringenden Empfehlungen der Gesundheitsminister an, in Innenräumen weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen und Abstand einzuhalten.
Gottesdienste und Andachten
- Händedesinfektion am Eingang
- In allen Gottesdiensten und Andachten besteht durchgehend die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes (unabhängig von der Teilnehmerzahl)
- Die Abstandsregelung kann auf 1 Meter reduziert werden
- Die Kommunionausteilung sollte weiterhin am Platz erfolgen. Kommuniongang ist möglich, wobei die Bewegung hierbei Bank- bzw. Reihenweise erfolgt.
- Weihwasserbecken können ab Ostern wieder befüllt werden.
Versammlungen (Gremiensitzungen, Gruppentreffen, sonstige Treffen)
- Händedesinfektion am Eingang
- Medizinischer Mundschutz ist bei Bewegung im Raum zu tragen und kann am Platz abgenommen werden.
Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten und Andachten
- Händedesinfektion am Eingang
- Medizinischer Mundschutz ist in Innenräumen durchgehend zu tragen
- Abstandsempfehlung 1 Meter
Musikalische Gruppen
- Medizinischer Mundschutz ist bei Bewegung im Raum zu tragen und kann nur am Platz abgenommen werden
- Ein Abstand von 1 Meter zwischen den Teilnehmenden sollte eingehalten werden
- Händedesinfektion am Eingang
KOT´s
- Die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW für Jugendeinrichtungen ist zu beachten.
KITA´s
- Die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW und der Betreuungsverordnung ist einzuhalten.
Betrieb in allen Büros (Pfarrbüro, Gemeindebüros, GF, GAK)
- Der Zugang ist nur mit medizinischem Mundschutz möglich.
Regelungen für alle Mitarbeitenden in der Pfarre St. Lukas
- Mitarbeiter testen sich zwei mal wöchentlich
- In Innenräumen mit mehreren Personen gilt Maskenpflicht.