Schulungen und Führungszeugnisse

Zunächst bedanken wir uns ausdrücklich bei allen, die sich und ihre Zeit in unserer Pfarre für die Kinder, Jugendlichen und andere Schutzbefohlene einsetzen! Ohne Sie wären wichtige Bereiche kirchlichen Engagements nicht leistbar.
Entsprechend der Präventionsordnung für das Bistum Aachen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind Personen, die sich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbringen, zu Folgendem verpflichtet:

Quelle: Peter Weidemann, In: Pfarrbriefservice.de

Vorlage eines sog. erweiterten Führungszeugnisses

Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt vor, dass keine Person Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben darf, die wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Daher müssen auch ehrenamtlich Tätige im Kinder- und Jugendbereich ein sogenanntes ‘erweitertes Führungszeugnis‘ vorlegen. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses orientiert sich dabei an den Kriterien Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen.

Für die Pfarre St. Lukas gilt: Neue Mitarbeitende werden von den Verantwortlichen in den betroffenen Bereichen an W. Weiser gemeldet, der diese dann schriftlich zur Beantragung und Vorlage des erweiterten Führungszeuignisse auffordert. Das Bundeszentralregister schickt das erweiterte Führungszeugnis an die Privatadresse der Mitarbeitenden. Die Einsichtnahme erfolgt dann aus Vertraulichkeitsgründen durch Wolfgang Weiser und ein weiteres Pastoralteammitglied. Voraussetzung zur Einsichtnahme ist die Einverständiserklärung des Mitarbeitenden zur Dokumentation im Sinne des Datenschutzes. Das Führungszeugnis darf bei Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Nach der Einsichtnahme erhalten die Mitarbeitenden das Führungszeugnis zurück. Eine erneute Vorlage erfolgt alle fünf Jahre.

Verhaltenskodex

Im institutionellen Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt der Pfarre St. Lukas’ wurde ein für alle Engagierten verbindlicher Verhaltenskodex festgelegt. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, diesen zur Kenntnis zu nehmen und Ihr Verhalten daran auszurichten.
Auf dem Dokumentationsbogen zur Einsichtnahme des Führungszeugnisses verpflichten sich alle Mitarbeitenden mit ihrer Unterschrift auch zur Einhaltung des Verhaltenskodex.

Schulungen zur Prävention vor sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

Im Bistum Aachen müssen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, an einer Fortbildung zur Prävention von sexuellem Missbrauch teilnehmen. Ziel ist es, für das Thema zu sensibilisieren und über die Möglichkeiten der Vorbeugung von sexuellem Missbrauch gründlich zu informieren. Es wird vermittelt, welche Hinweise auf eine Gefährdung es gibt und wie bei einem grenzüberschrei-tenden Verhalten konkret und angemessen gehandelt werden kann.

Vor der Aufnahme einer Tätigkeit in einem der relevanten Bereiche ist die Teilnahme an einem Präventionskurs Voraussetzung. Je nach Intensität des Kontaktes sind verschiedene Schulungen vorgesehen. Nach jeweils 5 Jahren erfolgt eine Auffrischung der Schulung. Die Teilnahmebescheinigungen von ehrenamtlich Engagierten sind in der Pfarre St. Lukas der Präventionsfachkraft Wolfgang Weiser vorzulegen.

Quelle: Johannes Tomberg, In: Pfarrbriefservice.de

Für welche ehrenamtlich Mitarbeitenden welche Schulung / Auffrischung?

Für Mitarbeitende

  • in den offenen Türen (OTs)
  • Gruppenleiter/innen
  • alle, die Fahrten mit Kindern und Jugendlichen begleiten
    • Erstmalige  Grundschulung: BasisPlus-Jugend-Schulung (6 Stunden). Diese Schulung ist in der Jugendleitercard (JuLeiCa) enthalten!
    • Auffrischungsschulung nach je 5 Jahren (3 Stunden)

Für Mitarbeitende in der

  • Erstkommunionvorbereitung
  • Firmvorbereitung
  • Kryptakatechese
  • Ü-Kirche
  • Menschen mit sporadischem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
    • Erstmalige Grundschulung: Basis – Schulung (3 Stunden)
    • Auffrischungsschulung nach je 5 Jahren (3 Stunden)

 Für ehrenamtlich Mitarbeitende in den Kindertagestätten

  • Praktikantinnen und Praktikanten (mehr als 1 Woche)
  • sonstige Engagierte mit sporadischem Kontakt zu Kindern
    • Erstmalige Grundschulung: Basis – Schulung (3 Stunden), wenn die Schulung nicht Teil der schulischen Ausbildung ist.
    • Auffrischungsschulung nach je 5 Jahren (3 Stunden)

Für Schul-Praktikantinnen und -Praktikanten in den Kitas

  • bei nicht unbeaufsichtigtem Praktikum, bis zu einer Woche
    • Sensibilisierungsgespräch mit der Leitung der Kindertagesstätte

Schulungsangebote

Es kann aus den Schulungsangeboten verschiedener Bildungseinrichtungen und Institutionen ausgewählt werden. Diese sind bei den kirchlichen Trägern in der Regel kostenfrei, die Anmeldung erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmenden. Im Anschluss wird von den Anbietern eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, die bei uns vorgelegt werden muss.
Als Auffrischungsschulung kann auch eine Basisschulung genutzt werden.

Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Düren-Eifel, Holzstraße 50, 52349 Düren.
https://www.bildungsforum-dueren.de/
(Direktsuche unter dem Stichwort “Prävention” www.bildungsforum-dueren.de/programm/kurssuche)

Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung – Helene-Weber-Haus, Oststraße 66, 52222 Stolberg.
https://www.heleneweberhaus.de/ 
(Menü: InKursensuchen/Prävention)

Das Jugendbüro der Regionen Düren-Eifel bietet Schulung im Rahmen der JuLeiCa-Ausbildung und auf Anfrage an. https://www.bistum-aachen.de/Region-Dueren-Eifel/jugendarbeit/qualifizierung/praeventionsschulung/

Darüber hinhaus gibt es abhängig von der Nachfrage eigene In-House-Schulungen in unserer Pfarre. Dies ist meist zu Beginn der Erstkommunion- und Firmvorbereitung der Fall.

Weitere Anbieter von Schulungen finden sich hier
https://www.bistum-aachen.de/Praevention/schulung/