Der Krisenstab der Pfarre hat entschieden, die bestehenden Regelungen für St. Lukas nicht zu lockern und zunächst bis zum 14.03.2021 zu verlängern. Grund hierfür ist die weiterhin negative Entwicklung der Inzidenzzahl im Kreis Düren, die aktuell die Zweithöchste im Land NRW ist, sowie die sehr hohe Infektionszahl in der Stadt Düren. Für die Kernstadt Düren, Birkesdorf und Rölsdorf wurde inzwischen eine verschärfte Allgemeinverfügung erlassen. Der Krisenstab möchte daher jeglichem Infektionsrisiko entgegenwirken und die Bemühungen der Stadt bewußt unterstützen.
Zur bewussten Gestaltung der Fastenzeit vor Ostern zuhause wurde ein Heft erstellt, das in den offenen Kirchen St. Anna, St. Antonius und St. Cyriakus ausliegt oder im Pfarrbüro bestellt werden kann. Es bietet Anregungen für die Fastenzeit mit Vorlagen für Hausgottesdienste, Hinweise auf Kurz-Videos und andere Materialien, um die 7 Wochen vor Ostern persönlich oder in der Familie bewusst zu gestalten. Weitere Angebote finden sich hier.
Gerne bringen wir auch die Kommunion nach Hause. Das Pfarrbüro ist hierfür telefonisch unter 02421/388980 oder per Mail pfarre(at)st-lukas.org zu erreichen.
Der Krisenstab der Pfarre St. Lukas hat entschieden aus Gründen des Infektionsschutzes bis Ende Januar nicht mit der Durchführung von Präsensgottesdiensten zu beginnen. Auch zum Winter-Anna-Fest wird es keine großen Zusammenkünfte geben.
Auf Grundlage der aktuellen staatlichen Informationen und Neuregelungen hat der Krisenstab beraten, wie die Regelungen in der Pfarre St. Lukas weiter getroffen werden können. Hierbei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass es weiterhin im Sinne des Infektionsschutzes unverantwortlich ist, ab dem 11.01.2021 wieder mit Gottesdiensten bzw. Präsenzveranstaltungen anzufangen. Somit hat der Krisenstab folgende Regelungen getroffen:
1. Bis zum 31.01.2021 finden in der Pfarrgemeinde St. Lukas keine Gottesdienste statt.
2. Auch zum Winterannafest wird es keine Präsenzgottesdienste geben.
3. Auf alle Präsenzveranstaltungen ist bis 31.01.2021 zu verzichten (Pfarrsingschule, Gremiensitzungen, Chorproben, Ausschusssitzungen, Firmvorbereitungen, Kommunionvorbereitungen etc.). Umstellung auf Onlineveranstaltungen.
4. KITAS halten sich an die aktuelle Regelung des Landes NRW.
5. In den KOT´s wird die bestehende Regelung bis 31.01.2021 verlängert.
In Folge der für den 25.01. vorgesehenen Beratungen des Bundes und der Länder wird der Krisenstab über weitere ab Februar geltenden Schritte entscheiden.
Der Krisenstab der Pfarre St. Lukas hat zur Klarheit folgenden Stufenplan bzgl. der Corona-Schutzregeln aufgestellt, der transparent die geltenden Regelungen mit den jeweils aktuellen Fallzahlen in Bezug bringt.
Stufe 0
Es gibt kein Infektionsgeschehen mehr, alle Regeln sind aufgehoben.
Stufe 1
Es gibt eine niedrige Infektionslage (bis 35 auf 100.000 Einwohner). Die bestehenden Regeln aus den Sommermonaten 2020 werden umgesetzt.
Stufe 2
Die Werte liegen im Kreis Düren zwischen 35 und 49 auf 100.000 Einwohner. Die bestehenden Corona-Regeln werden wie folgt erweitert:
- Erweiterung der Maskenpflicht in Gottesdiensten, Andachten, Versammlungen (auch im Freien). Hier besteht durchgehende Maskenpflicht auch auf dem Sitzplatz.
- Erweiterung der Maskenpflicht bei Versammlungen, Gruppentreffen etc. auch auf dem Sitzplatz.
- KITAS halten sich an die allgemeinen Regeln des Landes NRW.
- KOT´s halten sich ebenfalls an die allgemeinen Regeln des Landes NRW für Jugendeinrichtungen.
Stufe 3
Die Werte liegen im Kreis Düren bei 50 und mehr auf 100.000 Einwohner.
- In allen Gebäuden gilt eine generelle Maskenpflicht (außer Mitarbeiter in Einzelbüros, solange sich keine weitere Person im Raum befindet).
- Es finden nur noch Gottesdienste, Andachten, Rosenkranzgebete unter Einhaltung der Regeln statt.
- Alle Gruppentreffen bzw. andere Versammlungen / Veranstaltungen (Chöre, Seniorentreffen, Gremiensitzungen, Leitungsgruppensitzungen etc.) finden nicht mehr als Präsentveranstaltung statt. Umstieg auf Video- und Telefonkonferenzen.
- KITAS halten sich an die allgemeinen Regeln des Landes NRW.
- KOT´s halten sich ebenfalls an die allgemeinen Regeln des Landes NRW für Jugendeinrichtungen
Stufe 4
Das Land NRW, der Kreis Düren bzw. das Bistum geben einen generellen Lockdown heraus. In diesem Fall finden keine Präsenz Veranstaltungen, Gottesdienste etc. statt. Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten können, gehen ins Homeoffice.
Unabhängig der Stufen wird weiter auf die aktuelle Entwicklungen und Verordnungen geachtet und die Regelungen entsprechend angepasst.
Dem Krisenstab der Pfarre ist bewusst, dass mit diesen Maßnahmen deutliche Einschränkungen verbunden sind. Ihm liegt aber die Sicherheit der gefährdeten Personengruppen sehr am Herzen. Weiterhin will die Pfarre St. Lukas ihren Beitrag dazu leisten, die Pandemie zu bekämpfen.
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In allen Gottesdiensten und bei Gremien- und Gruppentreffen in der Pfarre St. Lukas ist neben der Einhaltung der schon bekannten Hygieneregeln das ununterbrochene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Die steigende Zahl der Infektionen im Kreis Düren hat diese Maßnahme des pfarrlichen Krisenstabes notwendig gemacht. Bisher war das Tragen des Mund-Nase-Schutzes nach Erreichen des Sitzplatzes zwar empfehlen aber nicht vorgeschrieben. Als Mund- Nasenschutz gelten:
- Stoffmundschutz
- Einmalmundschutz
- Schal
- FFP-2 Masken
- Gesichtsschilder, die das gesamte Gesicht abdecken.
Gesichtschilder, die nur den Mund abdecken und nach oben geöffnet sind, sind im Kreis Düren verboten.
In den Gottesdienten gilt weiterhin, dass nicht gesungen werden darf. Weiterhin ist ein Mundschutz vom Eingang bis zum festen Sitzplatz verpflichtend zu tragen. Am Sitzplatz wird das Tragen des Mundschutzes dringend empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Bei Vermietungen von Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass der Mieter schriftlich erklärt, die Coronaschutzverordnung NRW einzuhalten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, entsprechende Desinfektionsmaßnahme mit eigenen Mitteln durchzuführen. Ebenso sollte geregelt werden, dass die Pfarre sich vorbehält, Vermietungen ohne Schadensersatz zurückzuziehen, wenn entsprechende Vorgaben seitens der Behörden (Gesundheitsamt, Land NRW etc.) getroffen werden.
Alle Regelungen des Corona-Schutzkonzeptes (s.u.) bleiben bestehen.
Am 18.6.2020 hat der Kirchenvorstand ein Corona-Schutzkonzept in Kraft gesetzt, das für den Bereich der Kirchen inkl. der Gottesdienste und die Pfarrheime gilt. Das Schutzkonzept setzt die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen des Landes NRW und des Bistum um und ist von allen Gruppen, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zum Infektionsschutz zwingend einzuhalten. Für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und die Kindertagesstätten gelten zusätzlich besondere Hygieneregelungen.
Zugleich hat der Kirchenvorstand einen Krisenstab eingesetzt hat, der auf Grundlage der aktuellen Corona-Entwicklungen auch kurzfristige Entscheidungen (Lockerungen oder Verschärfungen) treffen kann. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten, er übt in Bezug auf die Corona-Regelungen im Auftrag des Kirchenvorstandes das Hausrecht aus. Der Krisenstab ist über die Mailadresse krisenstab.corona(at)st-lukas.org zu erreichen.
Das Corona-Schutzkonzept ist in der jeweils aktuellen Fassung hier zu finden:
Die verantwortlichen Gruppenleiter*innen / Leitungen von Gremien und Ausschüssen, sind gehalten, stets die aktuelle Fassung zu berücksichtigen. Für Rückfragen steht der Krisenstab gerne zur Verfügung.
MAR
07
10:00
Alle Kirchen in Düren
19:30
Alle Kirchen in Düren
Feb
17
ganztg.
Grabes- und Auferstehungskirche, Cyriakusstr. 8
Mär
19
19:30
ZOOM-Meeting - Anmeldung erforderlich !
Mär
24
19:30
findet als Video-Konferenz statt